AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Campotherm

A) Anwendungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Wenn es sich im Bauleistungen handelt,
    die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, sowie diese von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
  3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

B) Angebote

  1. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen verbindlich, wenn im Angebot auf diese Bezug genommen wird.
  2. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen und andren Unterlagen b halten wir uns vor. Sie gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über
  3. Waren, die sich bereits in Produktion befinden, können nicht mehr geändert werden und müssen, wie bestellt abgenommen werden. Änderungen können nur vorgenommen erden, solange das Glas nicht zugeschnitten wurde und können Lieferverzögerungen haben.
  4. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und
    Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen verbindlich.
  5. An Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Bei Änderungen der Angebote ist eine Neukalkulation erforderlich.

C) Lieferungen und Lieferfristen

  1.  Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlicher Termin von uns zugesagt wurde, handelt es sich bei unseren Terminangaben um unverbindliche Anhaltspunkte. Ein verbindlicher Termin kann erst nach schriftlicher und verbindlicher Vorlage aller technischen und sonstigen Einzelheiten eines Auftrages zugesagt werden. Jede Änderung dieser Details entbindet die Firma Nadine Issel von der Terminzusage. Das Verstreichen von vereinbarten Fixterminen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Lieferung nach Ablauf der Frist ablehnen wird.
  2. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer, geht auch die Gefahr auf den Käufer über Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird. Bei Warenlieferung incl. Montage übernimmt die Firma Nadine Issel die Haftung.

D) Preise

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückhaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingungen kann nicht geltend gemacht werden. Jegliche Änderung auf Wunsch des Kunden berechtigt die Firma Nadine Issel zu einer Preisanpassung. Wir sind berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten.

E) Leistungsvorbehalt

  1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben vollständig und zweifelsfrei zur Verfügung stellt, sofern er dazu verpflichtet ist. Sollte die Firma Nadine Issel für das Aufmaß verantwortlich sein, so muss der Auftraggeber rechtzeitig die notwendigen Vorleistungen erbringen.
  2. Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unseres Vorlieferanten, für deren Verlässlichkeit wir grundsätzlich einstehen, berechtigen die Firma Nadine Issel zu entsprechend späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen

F) Gewährleistung

  1. Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Besteller zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten es Kaufmannes gemäß 5377,378 HGB bleiben unberührt.
  2. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
  3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge leistet die Firma Nadine Issel Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für Bauleistungen gilt §13 VOB/B.
  4. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern da.
    – Unauffällige optische Erscheinungen
    -Farbige Spiegelungen ( Interferenzen)
    -Optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern
    -Glasbruch nach abgenommener Montage.
  5. Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Wahl Nachbesserung geleistet der Ersatz geliefert oder ein angemessener Preisnachlass gewährt.

E) Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen sind.
  2. Ein Ersatz wird nur gegen eine entsprechende Vergütung geliefert. Die Preise sind mi der Firma Nadine Issel auszuhandeln.
  3. Wird die von der Firma Nadine Issel gelieferte Ware veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis- oder Werklohnforderungen schon jetzt an uns abgetreten, und zwar in Höhe des Liefergegenstandes.
  4. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung, sind dem Besteller nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.

F) Schadenersatz

  1.  Schadenersatzansprüche gegen die Firma Nadine Issel sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaden in Anspruch genommen werden oder Deckung über eine Haftpflichtversicherung besteht. Dieser
    Haftungsausschluss betrifft Schadenersatzansprüche aus Unvermögen der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistung und unerlaubter Handlung. Weiterveräußerung.
  2. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Nutzung.

G) Gerichtsstand

  1.  Als Gerichtsstand wird für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingung zugrunde liegen, ist Cloppenburg vereinbart.